Hausordnung für das Schuljahr 2022/2023
Grundsätzliches zum Umgang Miteinander
- Wir gehen respektvoll und freundlich miteinander um. Das schließt einen respektvollen Umgang mit Mensch, Tier und Material ein.
- Bei Konflikten zwischen Kindern wird ein Schlichtungsgespräch geführt. Bei persönlichen Verletzungen stehen drei Möglichkeiten zur Wiedergutmachung zur Verfügung. Diese Möglichkeiten werden zu Schuljahresbeginn durch die jeweiligen Klassen im Kreis erarbeitet und festgelegt. Der Schulleiter muss diese drei Möglichkeiten bestätigen.
Regelungen zur Sauberkeit und Ordnung im Schulhaus
- Jeder achtet auf Ordnung im Schulhaus und beachtet die entsprechende Mülltrennung.
- Die Toiletten werden ordnungsgemäß benutzt und hinterlassen.
- Mit Gegenständen und Materialien gehen alle sorgfältig um. Mutwillige Beschädigungen müssen entsprechend ersetzt werden.
- In den Lernräumen tragen alle Kinder Hausschuhe. In der Garderobe sorgen die Kinder selbstständig für Ordnung.
Regelungen zum Aufenthalt im Schulhaus und auf dem Schulgelände
- 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn sind die Arbeitsplätze vorzubereiten und die Plätze pünktlich zu Unterrichtsbeginn einzunehmen.
- Hortkinder räumen spätesten 07:35 Uhr gemeinsam den Hortbereich auf und begeben sich dann in den Klassenraum.
- Die Fenster werden nur von den PädagogInnen des Hauses betätigt.
- Im Schulgebäude wird nicht gerannt.
- Während der Schulzeit dürfen die Kinder das Schulgelände nicht verlassen. Ausnahmen erfolgen nur in Absprachen mit den jeweiligen PädagogInnen.
- Nach der regulären Schulzeit müssen sich die Kinder der Primarstufe bei den jeweiligen Pädagoginnen mit entsprechend schriftlicher oder persönlicher Erlaubnis der Erziehungsberechtigten abmelden. Dabei sind die Abholzeiten zu berücksichtigen (nach dem Unterricht, nach der AG oder nach der Lernzeit.)
- Auf dem Schulhof wird nicht mit Sand, Steinen, Stöcken, Schneebällen oder Sonstigen geworfen.
- Spielgeräte werden stets ordentlich benutzt und anschließend wieder aufgeräumt. Absichtlich beschädigte Spielzeuge müssen ersetzt werden.
- Das Ballspiel ist unter Rücksichtnahme auf anderer Kinder erlaubt und auf die dafür vorgesehenen Flächen begrenzt.
Regelungen zum Einnehmen der Mahlzeiten
- Während der Mahlzeiten halten alle die Tischsitten ein.
- Beim Frühstück im Lernraum nutzen alle Kinder der Primarstufe ein Platzdeckchen.
- Beim Essen bleiben die Kinder am Tisch so lange sitzen, bis alle am Tisch fertig sind.
- Es dürfen nur zuckerfreie Getränke mit in die Schule gebracht werden.
- Die Schule empfiehlt, bei den mitgegebenen Mahlzeiten auf gesunde und zuckerfreie Lebensmittel zu achten. Süßigkeiten sollten, wenn überhaupt nur in kleinen Mengen und zum Eigenbedarf mitgegeben werden.
- In den Hofpausen halten sich die Kinder in den freigegebenen Bereichen des Schulhofs auf. Bei Regen verbleiben die Kinder in den Lernräumen und nehmen dabei gegenseitig Rücksicht.
Regelungen zum Fahren mit dem Bus
- Die Buskinder werden mit entsprechend schriftlicher Erlaubnis zu den bekannten Zeiten (nach dem Unterricht, nach der AG oder nach der Aufgabenzeit) von den jeweiligen PädagogInnen zur Bushaltestelle geschickt.
- An der Bushaltestelle und im Schulbus verhalten sich die Kinder entsprechend ordnungsgemäß.
Regelungen zur Handynutzung
- Handys, Tablets oder vergleichbare Geräte sind während der Schulzeit ausgeschaltet oder im Flugmodus und in den Rucksäcken/ Schultaschen verstaut.
- Mit Erlaubnis der jeweiligen PädagogInnen sind die Geräte im Unterricht für begrenzte Zeit verwendbar.
- Diese Regelungen gelten für PädagogInnen und schulische Mitarbeiter nicht.
Gesonderte Regelungen für Eltern
- Bei Schulveranstaltungen, an denen die Eltern teilnehmen, obliegt die Aufsichtspflicht über das eigene Kind automatisch bei den jeweiligen Eltern.
- Damit Elterngespräche in Ruhe geführt werden können, können diese grundsätzlich nur nach entsprechend terminlicher Absprache erfolgen.
- Kurze wichtige Informationen und Anfragen können per Edupage, Email oder Zettel an die entsprechenden PädagogInnen gerichtet werden. (www.werkstattschule.jena.de; info@werkstattschule.jena.de)
Verstöße gegen die Hausordnung werden mit gemeinnütziger Arbeit vor oder nach dem Unterricht geahndet.
Die Hausordnung tritt am 09.09.2019 in Kraft.